FÖRDERUNG FÜR MEISTER, FACHWIRTE UND TECHNIKER
Ihre Förderung beantragen, ohne am Formular zu scheitern
Aufstiegs-BAföG trägt einen großen Teil Ihrer Lehrgangs- und Prüfungskosten, wenn der Antrag stimmt. Wir stellen Ihnen die Fragen, die für Ihre Situation gelten, und bringen die ausgefüllten Formblätter zu Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
- Ohne BundID, ohne Ausweisleser
- Rund 30 Minuten, in Ihrem Tempo
- Wir prüfen auf Lücken, bevor das Amt nachfragt

Warum dieser Weg
Ohne BundID
Der Online-Antrag des Bundes setzt ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat voraus. Genau daran scheitern viele. Bei uns genügt eine E-Mail-Adresse.
Nur die Fragen, die für Sie gelten
Vollzeit oder Teilzeit, ledig oder verheiratet: Der Assistent blendet aus, was auf Sie nicht zutrifft. Wer eine Teilzeitfortbildung macht, beantwortet keine einzige Frage zum Einkommen.
Klarheit bei den Nachweisen
Sie sehen, welche Unterlagen Ihr Amt zusätzlich braucht und wer sie ausfüllt. Und Sie wissen, was Sie später nachreichen dürfen, ohne dass Ihr Antrag liegen bleibt.
In drei Schritten zum eingereichten Antrag
Fragen beantworten
Der Assistent führt Sie durch Ihre Angaben zu Person, Fortbildung und Bildungsträger, bei Vollzeitfortbildungen zusätzlich zu Einkommen und Vermögen. In verständlicher Sprache, ohne Formularjargon.
Antrag prüfen
Vor dem Abschluss sehen Sie eine vollständige Zusammenfassung. Fehlende oder unplausible Angaben markieren wir, bevor sie beim Amt zu Rückfragen führen.
Wir senden den Antrag an Ihr Amt
Wir übermitteln die vollständigen Unterlagen an das von Ihnen gewählte Amt für Ausbildungsförderung.
Formblatt B (Bildungsträger) und Formblatt Z (Prüfungsstelle) werden nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Bildungsträger und Ihrer Prüfungsstelle ausgefüllt und gestempelt. Sie können sie nachreichen. Ihr Antrag muss darauf nicht warten.
Was Sie von uns bekommen
Enthalten
- Formblatt A vollständig ausgefüllt
- Anlage 1 (Einkommen und Vermögen) bei Vollzeitfortbildung
- Anlage 2 (Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners), wenn zutreffend
- Anlage 3 (Staatsangehörigkeit), wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben
- Übermittlung der Unterlagen an das von Ihnen gewählte Amt für Ausbildungsförderung
- Persönliche Checkliste aller Nachweise, die Ihr Antrag braucht
Nicht enthalten
- Rechts-, Steuer- oder Förderberatung im Einzelfall
- Die Entscheidung über Ihren Antrag: Die trifft allein Ihr zuständiges Amt
- Formblatt B und Formblatt Z: Diese füllen Bildungsträger und Prüfungsstelle aus
- Die Bescheinigung zur Krankenversicherung: Diese stellt Ihre Krankenkasse aus
Was ist Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz Aufstiegs-BAföG und früher Meister-BAföG, fördert die berufliche Fortbildung zu Abschlüssen wie Meisterin und Meister, Technikerin und Techniker, Fachwirtin und Fachwirt, Betriebswirtin und Betriebswirt oder Erzieherin und Erzieher. Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, bei Fortbildungen in Vollzeit zusätzlich der Lebensunterhalt.
Die Förderung ist nicht an ein Höchstalter gebunden und steht auch Menschen offen, die bereits einen Hochschulabschluss haben. Anders als beim Studierenden-BAföG kommt es auf das Einkommen der Eltern nicht an.
Den Antrag stellen Sie bei dem Amt für Ausbildungsförderung, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Wichtig ist der Zeitpunkt: Gefördert wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung. Wer früh stellt, verliert keine Monate.

Was der Service kostet
Die Nutzung von Aufstiegs-BAföG Direkt kostet einmalig 39,99 € zzgl. MwSt. Sie zahlen erst, wenn Ihr Antrag vollständig ausgefüllt vor Ihnen liegt; vorher können Sie den Assistenten unverbindlich durchlaufen.
Das ist ein Honorar für die Aufbereitung und Übermittlung Ihrer Unterlagen. Die Förderung selbst beantragen Sie kostenfrei; Sie können den Antrag jederzeit auch ohne uns bei Ihrem Amt einreichen.
Was genau enthalten ist →Häufige Fragen
Nein. Für den Online-Antrag des Bundes ist eine BundID mit Online-Ausweisfunktion oder ELSTER-Zertifikat nötig. Für Aufstiegs-BAföG Direkt genügt eine E-Mail-Adresse. Sie unterschreiben am Bildschirm, wir übermitteln Ihre Unterlagen an Ihr zuständiges Amt.
Nein. Aufstiegs-BAföG Direkt ist ein privates Unternehmen und weder eine Behörde noch mit einer Behörde verbunden. Wir bereiten Ihre Unterlagen auf und übermitteln sie; die Entscheidung über Ihren Antrag trifft ausschließlich Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Sie können den Antrag auch selbst kostenfrei stellen.
Eine einmalige Servicegebühr, fällig erst nach dem Ausfüllen. Den genauen Betrag nennen wir in der Preisangabe auf dieser Seite und vor dem Abschluss im Assistenten. Weitere Kosten entstehen nicht.
Bei einer Teilzeitfortbildung meist unter 30 Minuten. Bei einer Vollzeitfortbildung kommen Angaben zu Einkommen und Vermögen hinzu; planen Sie etwas mehr Zeit ein und legen Sie Ihre Unterlagen bereit.
Diese füllen Ihr Bildungsträger und Ihre Prüfungsstelle aus und versehen sie mit einem Stempel. Wir sagen Ihnen, welche Sie brauchen und an wen sie gehen. Beide dürfen nachgereicht werden.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung und Übermittlung Ihrer Antragsunterlagen verarbeitet, verschlüsselt übertragen und auf Servern in der Europäischen Union gespeichert. Sie können die Löschung jederzeit verlangen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Jetzt mit dem Antrag beginnen
Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt. Sie können jederzeit unterbrechen und später an derselben Stelle weitermachen.
Antrag starten